Schneefang: Schneefanggitter, Schneefangbalken, Rundhölzer & Co.
Holzbau & Haustechnik GbR aus Worpswede sichert Schneelast auf Dächern mit zuverlässigen Schneefang-Systemen.
Nicht nur in Gebirgen können Schneelawinen zur Gefahr werden, auch auf Dächern sollten sie nicht unterschätzt werden. Denn, wenn sich der Schnee von Dächern löst, kann dies sowohl zu schweren Personenschäden als auch zu hohen Sachschäden führen. Geeignete Schneefangsysteme, wie z. B. Schneefanggitter, sind eine kostengünstige Methode, die Schneelast zu sichern. Sie verhindern das Herabrutschen der Schneemassen und bieten so zuverlässigen Schutz.
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Wo werden Schneefanggitter angebracht?
Alle Schneefang-Systeme zur Sicherung der Schneelast werden üblicherweise über Eingangsbereichen und entlang der Traufen angebracht. Daraus ergibt sich ein höchstmöglicher Schutz für Bewohner und Passanten sowie Sachgegenstände, wie geparkte PKW. Die Befestigung erfolgt an der Lattung des Dachs, meistens in Höhe der zweiten Dachziegelreihe. Daher ist die Montage bei Neubauten am einfachsten.
Welche Schneefang-Systeme gibt es?
- Schneefanggitter
- Schneefangbalken / Schneefangrohre / Rundhölzer
- Schneenasen / Schneestoppnasen
- Schneefanghaken
- Schneefangstützen
Sie möchten die Sicherheit an Ihrem Gebäude mit einem Schneefang erhöhen? Dann sprechen Sie uns an! Wir von Holzbau & Haustechnik GbR aus Worpswede beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung.
Sind Schneefanggitter gesetzlich vorgeschrieben?
In den meisten Regionen sind Hausbesitzer nicht verpflichtet einen Schneefang, z. B. Schneefanggitter, anbringen zu lassen. In schneereichen Gebieten hingegen sind sie nicht nur sinnvoll, sondern häufig Pflicht.
Entscheidend kann auch die Verkehrslage sein. So müssen Dächer an viel befahrenen Straßen und an Gehwegen besonders gesichert werden. Die Dachneigung spielt ebenfalls eine große Rolle bei der Frage, ob ein Schneefang benötigt wird. Hier gilt: Bei einer Dachneigung über 45° besteht erhöhte Rutschgefahr.
Wie bei der Streupflicht kann es im Schadensfall zu Schadenersatzansprüchen kommen, wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Daher ist es ratsam, sich bei der örtlichen Baubehörde zu vergewissern, ob in Ihrem Fall, ein Schneefang Pflicht ist.