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Holzbau & Haustechnik GbR
Schulstraße 112
27726 Worpswede
Homepage:www.holzbau-haustechnik.de
Telefon:04794 4453355

Schnee­fang: Schnee­fang­gitter, Schnee­fangbalken, Rund­hölzer & Co.

Holzbau & Haustechnik GbR aus Worpswede sichert Schnee­last auf Dächern mit zuver­lässigen Schnee­fang-Systemen.

Schneefanggitter

Nicht nur in Ge­bir­gen können Schnee­lawinen zur Gefahr werden, auch auf Dächern soll­ten sie nicht unter­schätzt werden. Denn, wenn sich der Schnee von Dächern löst, kann dies so­wohl zu schwe­ren Per­sonen­schäden als auch zu hohen Sach­schäden füh­ren. Ge­eig­ne­te Schnee­fang­systeme, wie z. B. Schnee­fang­gitter, sind eine kosten­güns­tige Me­tho­de, die Schnee­last zu sichern. Sie ver­hin­dern das Herab­rut­schen der Schnee­massen und bie­ten so zu­ver­läs­sigen Schutz.


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Wo wer­den Schnee­fang­gitter ange­bracht?

Alle Schnee­fang-Systeme zur Siche­rung der Schnee­last werden üblicher­weise über Ein­gangs­be­reichen und ent­lang der Traufen ange­bracht. Daraus ergibt sich ein höchst­mög­licher Schutz für Bewoh­ner und Passan­ten sowie Sach­gegen­stände, wie ge­parkte PKW. Die Befes­ti­gung erfolgt an der Lat­tung des Dachs, meistens in Höhe der zweiten Dach­ziegel­reihe. Daher ist die Mon­tage bei Neu­bau­ten am ein­fachsten.

Welche Schnee­fang-Systeme gibt es?

  • Schneefanggitter
  • Schneefang­balken / Schnee­fang­rohre / Rund­hölzer
  • Schnee­nasen / Schnee­stopp­nasen
  • Schnee­fang­haken
  • Schnee­fang­stützen

Sie möchten die Sicher­heit an Ihrem Gebäude mit einem Schnee­fang erhöhen? Dann sprechen Sie uns an! Wir von Holzbau & Haustechnik GbR aus Worpswede beraten Sie gern und unter­stützen Sie bei der Pla­nung und Aus­füh­rung.

Sind Schnee­fang­gitter gesetz­lich vor­ge­schrieben?

In den meisten Regionen sind Haus­besitzer nicht ver­pflich­tet einen Schnee­fang, z. B. Schnee­fang­gitter, an­bringen zu lassen. In schnee­reichen Ge­bieten hin­gegen sind sie nicht nur sinn­voll, son­dern häufig Pflicht.

Ent­schei­dend kann auch die Ver­kehrs­lage sein. So müssen Dächer an viel befah­renen Straßen und an Geh­wegen besonders ge­sichert werden. Die Dach­nei­gung spielt eben­falls eine große Rolle bei der Frage, ob ein Schnee­fang benötigt wird. Hier gilt: Bei einer Dach­nei­gung über 45° besteht erhöhte Rutsch­gefahr.

Wie bei der Streu­pflicht kann es im Scha­dens­fall zu Scha­den­ersatz­ansprüchen kommen, wenn die Ver­kehrs­sicherungs­pflicht ver­letzt wurde. Daher ist es rat­sam, sich bei der ört­lichen Bau­be­hörde zu ver­ge­wissern, ob in Ihrem Fall, ein Schnee­fang Pflicht ist.

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