Lust auf ein Tiny-House?
Wir von Holzbau & Haustechnik GmbH aus Worpswede beraten Sie gern!
Die eigenen vier Wände genießen und sich trotzdem nicht für den Rest des Lebens verschulden müssen - das sind die Hauptargumente, die auch hierzulande ein immer stärker werdendes Interesse an Tiny-Houses (= winzige Häuser) ausgelöst haben.
Was ist ein Tiny-House?
Während man mit den ursprünglich aus den USA kommenden Tiny-Houses eigentlich kleinste Wohnhäuser auf Rädern meint, die ihren Standort beliebig ändern können, sind hier bei uns eher stationäre Mini- oder Kleinsthäuser (auch Mikro- oder Singlehäuser genannt) gefragt.
Während bewegliche Tiny-Houses in seltenen Fällen über mehr als 15 m2 verfügen, bieten stationäre Minihäuser in der Regel mehr Platz (ca. 30-80 m2) zum Wohnen, Schlafen, Kochen sowie für Dusche und WC.
Was sind die Beweggründe?
Den Besitzern von Tiny-Houses geht es hierzulande neben der finanziellen Unabhängigkeit häufig auch um die Reduzierung auf das Wesentliche sowie Nachhaltigkeit und Umweltschutz (Stichwort: minimale Flächenversiegelung).
In Zeiten immer knapper werdenden Wohnraums bieten Tiny-Houses überdies eine Möglichkeit, selbst kostengünstigen Wohnraum zu schaffen.
Die Vorteile im Überblick:
- Wohnen in den eigenen 4 Wänden
- Geringe Bau- und Unterhaltungskosten
- Mietzahlungen entfallen
- Finanzielle Unabhängigkeit (geringere Kredite notwendig)
- Konzentration auf das Wesentliche
- Unbeschwerter Leben ohne Ballast (Besitztum kann Belastung sein)
- Umweltschonende Bauweise
- Minimale Flächenversiegelung
- Energiesparend Wohnen
- Wohnen im Einklang mit der Natur
Benötige ich für ein Tiny-House eine Baugenehmigung?
Wenn das geplante Objekt dauerhaft Wohnzwecken dienen soll, wird in Deutschland selbst für kleinste Gebäude eine Genehmigung benötigt. Daher ist es ratsam, sich vorab beim Bauamt Ihrer Gemeinde über die für Ihr Vorhaben gültigen Bestimmungen zu erkundigen.
Welches Grundstück eignet sich für den Bau eines Tiny-Houses?
Grundsätzlich eignen sich erschlossene (also an das öffentliche Netz angeschlossene) Grundstücke in Wohn- oder Mischgebieten. Zu beachten sind der jeweilige Bebauungsplan sowie örtliche Gestaltungssatzungen.
Schwierig wird es, wenn das Wunschgrundstück im Außenbereich liegt.
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom
Die Erschließung an öffentliche Ver- und Entsorgungsnetze sind in Deutschland Voraussetzung für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Inwieweit sich ein Tiny-House oder Minihaus autark versorgen und ob statt des Anschlusses an die Kanalisation die Nutzung einer Sammelgrube zulässig ist, muss vorab mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden.
Gilt auch bei Kleinsthäusern das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Wärmschutzanforderungen an die gesamte Außenhülle sind lt. Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Ein Energieausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes beurkundet, ist erst ab Wohnflächen von über 50 m2 erforderlich.