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Holzbau & Haustechnik GbR
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Rauchmelder |Gasmelder | Wassermelder

Zuverlässige Meldetechnik und vorbeugende Schutzinstallationen

Smarthome im Bereich Wasserzufuhr

Wassermelder

Starke Regenfälle, Rohrbrüche oder Fehlfunktionen von Geräten, die mit Wasser arbeiten, können zu gravierenden Sachschäden führen.

Wassermeldesysteme helfen Ihnen, solche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Sie werden in der Nähe der potenziellen Gefahrenquellen wie z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler oder Warmwassergeräten installiert. Sowohl in gefährdeten Kellerräumen, als auch in Hauswirtschaftsräumen und Badezimmern machen Wassermeldesysteme Sinn, um dem Schlimmsten vorzubeugen.

Moderne Wassermeldesysteme senden eine Warnung auf Ihr Smartphone, sobald diese Zuhause auslösen. Bei einigen Systemen ist es sogar möglich, direkt über das Smartphone die Wasserzufuhr über die Hauptwasserleitung abzustellen. Diese intelligente Lösung gehört in den Bereich Smarthome und bietet eine völlig neue Kontrolle.


Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bun­desländern. Die Lan­des­bau­ord­nun­gen enthalten die jeweiligen Vorgaben zur Installation und Wartung.

Anschaffung

Für die Montage von Rauch­warn­mel­dern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauch­warn­meldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

Installation

Übergreifend lässt sich zusam­men­fas­sen: jeweils ein Rauch­warn­mel­der für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufent­halts­räu­men führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.

Wartung

Zuständig für Kontrolle und Wartung der Rauchmelder ist der Haus- oder Wohnungseigentümer. Er kann diese Verantwortung jedoch auf den Mieter übertragen.

Prinzipiell können Sie selbst die Kon­trol­le und Wartung durchführen. Beachten Sie aber, dass die verantwortliche Person haftet, im Brandfall der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nach­ge­wie­sen werden.

Wartungsintervall

Wie häufig eine Wartung durchgeführt werden muss, kann der Bedienungs­an­lei­tung entnommen werden, mindestens jedoch per Gesetz ein Mal pro Jahr.

Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauchmelder nach spätestens 10 Jah­ren ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unterseite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.

Qualitätssiegel

Achten Sie auf folgende Prüf- und Qua­li­tätszeichen. Sie garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Langlebigkeit des Gerätes:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

Gasmelder / Kohlenmonoxidmelder

Bei Erdgas und anderen Brenngasen wird stets ein Stoff beigemengt, der das von Natur aus geruchslose Gas wahrnehmbar macht. Sie können es also riechen. Dieser Prozess nennt sich Odorierung. Kohlenmonoxid hingegen, eine chemische Verbindung aus Sauer- und Kohlenstoff, ist komplett geruchs-, geschmack- und farblos.

Kohlenmonoxid ist schwerer als Luft und setzt sich als erstes auf dem Boden ab. CO-Gase stellen insbesondere bei defekten Heizanlagen (Gastherme, Gasherde) und nicht ordnungsgemäß funktionierenden Kaminen eine Gefahr dar.

Ein Gasmelder meldet schon kleinste Gasmengen mit einem lauten Alarmton. So bleibt Ihnen beim Ertönen des Alarms ausreichend Zeit, um schnell die Fenster zu öffnen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

  • Jegliche Verbrennungsanlagen, Raumluftheizgeräte und Heizungen sollten Sie unbedingt jährlich von einem Fachmann prüfen und warten lassen.
  • Gebrauchsanweisungen und Verwendungsvorschriften von Verbrennungsgeräten streng beachten.
  • Auch Schornsteine und Rauchrohre sollten regelmäßig von einem Fachmann untersucht werden.

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